Baurecht

Richterhammer

Öffentliches Baurecht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wassergesetz

Das öffentliche Baurecht umfasst Rechts­vor­schrif­ten, die sich mit Art und Maß der baulichen Nutzung des Bo­dens be­fas­sen. Die Beratung umfasst die nachfolgenden Themen:

  • Abwehr be­ein­träch­ti­gen­der Bauvorhaben
  • Durchsetzung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen, Abrissverfügungen, denk­mal­schutz­recht­li­cher Er­laub­nis­se, was­ser­recht­li­cher Er­laub­nis­se, Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Prüfung von Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen, Durch­füh­rungs­verträ­gen, Er­schlie­ßungs­ver­trä­gen

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche zwischen den Bauherren und den Bauunternehmen. Die Beratung umfasst folgende Themen:

  • Überprüfung von Bauverträgen BGB und VOB/B
  • Durchsetzung/Abwehr von Werklohnforderungen und Nachtragsforderungen
  • Sicherheitsabforderung gemäß § 648a BGB
  • Vorbereitung von Vertragskündigungen
  • Abnahmen
  • Sachmängelhaftung
  • Bedenken- und Behinderungsanzeigen