Öffentlicher Personennahverkehr - Streit um "Vertragsverlängerungsklausel
Öffentlicher Nahverkehr - Streit "Vertragsverlängerungsklausel"
Busverkehr im Altmarkkeis - Wirksamkeit bejaht
Ob ein Vertrag über Beförderungsleistungen eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, richtet sich regelmäßig nicht nach den Absichten der Vertragsparteien, sondern danach, ob die getroffenen Vereinbarungen unabhängig von ihren konkreten Auswirkungen ihrer Art nach objektiv geeignet sind, den Wettbewerb auf dem betroffenen Markt zu beeinträchtigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juni 2018, KZR 4/16